Haftungsausschluss (Disclaimer)
Wichtige Hinweise zur Abgrenzung unserer automatisierten Rechner von anwaltlicher Rechts- und Steuerberatung.
⚠️ Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall
Die auf AbfindungsTool bereitgestellten Rechner, Simulationswerkzeuge, Tabellen und redaktionellen Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information und Orientierung. Sie stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar.
1. Ausschluss von Rechtsberatung (§ 2 RDG)
Das deutsche Kündigungsschutz- und Arbeitsrecht ist in hohem Maße vom konkreten Einzelfall abhängig. Ob in Ihrem speziellen Fall ein gesetzlicher Kündigungsschutz nach dem KSchG greift, eine Kündigungsklage erfolgversprechend ist oder ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, hängt von zahlreichen Variablen ab, darunter:
- Die exakte Betriebsgröße und Mitarbeiterzählung (§ 23 KSchG),
- Besonderer Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte, Elternzeit),
- Eventuelle Sozialpläne, Interessenausgleiche oder Tarifverträge,
- Die Einhaltung der strikten 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG) nach Zugang der Kündigung.
Unsere Rechner können und dürfen eine individuelle Prüfung durch einen zugelassenen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft nicht ersetzen.
2. Ausschluss von Steuerberatung (§ 1 StBerG)
Die steuerliche Behandlung einer Abfindung und die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) sind mathematisch und verfahrensrechtlich anspruchsvoll. Unsere Steuersimulationen basieren auf den allgemein gültigen Parametern des Einkommensteuertarifs 2026.
Individuelle steuerliche Besonderheiten (z. B. Zusammenveranlagung bei Ehegatten, weitere Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen, hohe Werbungskosten, Freibeträge oder Verluste) können die tatsächliche Steuerlast maßgeblich beeinflussen.
Für eine rechtssichere steuerliche Beurteilung und die optimale Gestaltung (z. B. Verschiebung des Zuflusszeitpunkts auf das Folgejahr) wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
3. Unverbindlichkeit von Abfindungsfaktoren
In Deutschland gibt es (außer bei Vorliegen eines Sozialplans oder den engen Voraussetzungen des § 1a KSchG) keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die in unserem Rechner wählbaren Faktoren (von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr bis hin zu 1,5 oder mehr bei Verhandlungsgeschick) spiegeln übliche Verhandlungsspannen und Faustformeln wider. Sie begründen keinen einklagbaren Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
4. Vorbehalt bei Arbeitslosengeld & Sperrzeiten (SGB III)
Die Angaben zu Ruhenszeiten (§ 158 SGB III) und Sperrzeiten (§ 159 SGB III) beim Bezug von Arbeitslosengeld I basieren auf den öffentlich zugänglichen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Die tatsächliche Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit trifft ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit im Rahmen des gesetzlichen Verwaltungsverfahrens.
5. Keine Haftung für Berechnungsfehler oder Aktualität
Wir prüfen und pflegen die Berechnungslogik und redaktionellen Inhalte mit größter Sorgfalt. Dennoch können Fehler im Quellcode, mathematische Rundungsabweichungen oder kurzfristige gesetzliche Änderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Betreiber von AbfindungsTool schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Rechner und Informationen entstehen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.